Service & Wartung
Ihre Geräte in einem technischen TOP-Zustand
Unsere betriebseigene Werkstatt mit angeschlossenem Schwarzbereich bietet einen Rundum-Service für Ihre Sanierungstechnik.
Hierzu zählen die Reinigung, die mechanische und elektrische Aufarbeitung der Geräte sowie Reparaturen. Selbstverständlich führt unser geschultes Personal auch die vorgeschriebenen Gerätewartungen durch einen Gerätefachkundigen nach TRGS 519 / 5.3 (2) mit Abnahme nach TRGS 519 und UVV durch.
Regelmäßige Trainings- und Schulungsmaßnahmen sichern ein konstant hohes Wissens- und Arbeitsniveau unserer Servicetechniker sowohl in Bezug auf technische Belange als auch auf geltende Sicherheitsverordnungen und gesetzliche Vorschriften in der Schadstoffsanierung.
Durch unser präzises, internes Qualitätsmanagement stellt die MKI Industrieservice GmbH genau aufeinander abgestimmte Abläufe sicher, die aber immer genug Raum für Flexibilität bieten, falls es mit einem Ihrer Geräte dann doch einmal “brennt”.
DURCH QUALIFIZIERTES FACHPERSONAL
MIT KNOW-HOW
360° SERVICE
WERTERHALT DURCH REGELMÄßIGE WARTUNG
WIR ERINNERN SIE
Wir haben es im Kopf - wenn Sie möchten:
Sofern Sie das wollen, können wir Sie gerne an die jährliche Wartung durch ein Geräte-Monitoring erinnern!
Ihre Geräte "wie von alleine" auf dem bestmöglichen technischen Stand.
Geben Sie uns einfach bescheid
PRÜFUNG DURCH FACHPERSONAL
Reinigung und Dekontaminierung: Beseitigung von Schadstoffen und Sicherstellung eines gereinigten Gerätes.SIEGELVERGABE/ ZERTIFIZIERUNG
Ihre Geräte erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Wartung ein Siegel und Zeugnis.
Die Wartung wird dokumentiert.
Demnach lässt sich genau nachvollziehen, wann die Wartung stattgefunden hat.
Die Häufigkeit und der Umfang der Wartungsarbeiten richten sich nach Zustand des Gerätes und die Vorgabe der jährlichen UVV Stromprüfung (DGUV Vorschrift 3).
Technische Überprüfung und Wartung nach TRGS 519 / 8.2 (8)
Geräte, die ihren Dienst in kontaminierten Sanierungsbereichen tun, müssen regelmäßig von einem Gerätefachkundigen gemäß TRGS 519 / 5.3 (2) auf Herz und Nieren geprüft und für den Einsatz freigegeben werden.