Was sind emissionsarme Verfahren - BT-Verfahren (Bautechnische Verfahren) und wo finden sie Anwendung?
Was sind Emissionsarme Verfahren?
"Emissionsarme Verfahren" nach TRGS 519 Nr. 2.9 sind Tätigkeiten mit geringer Exposition, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind.
Einem emissionsarmen Verfahren liegt ein standardisiertes Arbeitsverfahren zu Grunde, für das zur Anerkennung die sichere Unterschreitung der Akzeptanzkonzentration von Asbest nachgewiesen wurde. Werden die Grenzwerte für andere Gefahrstoffe, z. B. mineralischer Staub, quarzhaltiger Staub, Emissionen aus teerstämmigen Materialien, die verfahrensbedingt ebenfalls freigesetzt werden können, nicht eingehalten, so sind entsprechen- de Schutzmaßnahmen in der Verfahrensbeschreibung festzulegen.
Für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen die Prüfung und Anerkennung der emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519 durch den Fachbereich „Bauwesen der DGUV unter Federführung des DGUV-Arbeitskreises „Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien".
Die DGUV Information 201-012 beschreibt das Anerkennungsverfahren.
Was bedeutet BT Verfahren und wo finden sie Anwendung?
Die Verwendung eines anerkannten BT-Verfahrens führt zu erheblichen Erleichterungen bei der Durchführung von Arbeiten im Umgang mit Asbest.
Hierzu zählen mögliche Befreiungen von Unterdruck- und Schleusenanforderungen, das Verzichten auf Freimessungen sowie das Wegfallen der 7-Tagesfrist vor Arbeitsbeginn.
Auch die benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) kann in diesem Rahmen vereinfacht werden. Diese Anpassungen ermöglichen eine zügigere und flexiblere Ausführung der Arbeiten.
Welche BT-Verfahren gibt es?
Es gibt zum Beispiel folgende BT-Verfahren:
BT 11: Ausbau von Asbesthaltigen Vinylplatten (sogenannten Flexplatten auf Bitumenkleber mittels Handspachtel).
BT 17.79: Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund.
BT 26: Entfernung von asbest- bzw. PAK-haltiger Oberflächenversieglungen und Anstrichstoffen von metallischen Oberflächen (Pastenverfahren)
BT 30: Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)
BT 31: Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungenin einen Kunststoffbeutel als Schleuse (Stanzverfahren)
BT 32: Ausstemmen von asbesthaltigen Wand - und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)
BT 40: Bodenfräsverfahren - kleine flächenhafte Entfernung von asbesthaltigen Materialien (Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen (z.B.: Estrich oder Beton))
-BT 40 Verfahren "klein" - Fräsverfahren für die Rand- und Bodenbearbeitung
- Erweiterung von BT 40 auf BT 43 Fräsverfahren Erweiterungsset inkl. Fensterlaibung
- Erweiterung von BT 40 auf BT40 Fräsverfahren Erweiterungsset
BT 43 - Wandfräsverfahren - Entfernen asbesthaltiger Wandbekleidungen (z.B. Putze, Spachtelmassen von festen mineralischen Untergründen wie z.B.: Beton)
BT 44 - Deckenfräsverfahren - Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen (z.B. Putze, Spachtelmassen von festen mineralischen Untergründen wie z.B.: Beton)
Hier gibt es einen Überblick über die BT-Verfahren, welche wir vollständig anbieten können.
Wichtiger Hinweis:
Änderungen: Die Liste der BT-Verfahren und ihre genaue Beschreibung können sich im Laufe der Zeit ändern.
Fachliche Beratung: Für die Auswahl und Durchführung eines geeigneten Verfahrens ist immer eine fachkundige Beratung durch einen Sachverständigen für Asbest erforderlich. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Unterschiede in der Vorgehensweise
Mechanische Verfahren:
Hier werden mechanische Werkzeuge wie Schleifmaschinen oder Fräsen eingesetzt, um das asbesthaltige Material zu entfernen.
Chemische Verfahren:
Bei diesen Verfahren werden chemische Stoffe eingesetzt, um das Material aufzuweichen oder zu lösen.
Kombinierte Verfahren:
Oft werden mechanische und chemische Verfahren kombiniert, um eine optimale Entfernung zu erreichen.
Worauf kommt es bei der Auswahl des richtigen Verfahrens an?
Art des Materials: Welche Art von asbesthaltigem Material soll entfernt werden?
Bauteil: Wo befindet sich das Material (Wand, Decke, Boden)?
Umfang der Arbeiten: Wie groß ist die zu behandelnde Fläche?
Zugänglichkeit: Wie gut ist der Arbeitsbereich zugänglich?
Gesetzliche Bestimmungen: Welche Vorschriften gelten am jeweiligen Standort?
Wer kann emissionsarme Verfahren beantragen?
Im Bauhandwerk sind bautechnische Verfahren (BT-Verfahren) maßgeblich.
Emissionsarme Verfahren können von jedem Unternehmen beantragt werden, die die dafür benötigten Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem entsprechende Sachkunde, die Verwendung geeigneter Maschinentechnik und das Vorliegen von Messergebnissen unter- halb einer Akzeptanzkonzentration von 10.000 Fasern/m³. Der Antrag erfolgt beim Institut für Arbeitsschutz (IFA).
Die Verfahren, die in dieser DGUV-Information aufgeführt sind, werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß Anhang || Nr. 1 der Gefahrstoffverordnung anerkannt. Diese Anerkennung gilt für Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die zu einem Oberflächenabtrag von Asbestprodukten führen.
Voraussetzungen:
TRGS 519 Anlage 4c oder Qualitätsmodul IE (QIE) - Zu den Schulungen
Einweisung in das jeweilige BT-Verfahren - Zu den BT- Einweisungen
Worauf kommt es bei der Auswahl des richtigen Verfahrens an?
Art des Materials: Welche Art von asbesthaltigem Material soll entfernt werden?
Bauteil: Wo befindet sich das Material (Wand, Decke, Boden)?
Umfang der Arbeiten: Wie groß ist die zu behandelnde Fläche?
Zugänglichkeit: Wie gut ist der Arbeitsbereich zugänglich?
Gesetzliche Bestimmungen: Welche Vorschriften gelten am jeweiligen Standort?.
Schutzmaßnahmen bei der Durchführung von BT-Verfahren
Die Durchführung von BT-Verfahren erfordert höchste Sorgfalt, um die Gefährdung durch freigesetzte Asbestfasern zu minimieren. Folgende Schutzmaßnahmen sind zwingend erforderlich:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA):
Vollschutzanzug
Atemschutzmaske mit entsprechendem Filter
Schutzbrille
Handschuhe
Überschuhe
Zur Persönlichen Schutzaustattung
Arbeitsbereichsabsicherung:
Abgrenzung des Arbeitsbereichs
Schaffung einer Unterdruckzone
Feuchteabdeckung umliegender Flächen
Entsorgung:
Sichere Verpackung des entfernten Materials in doppelwandigen, dicht verschlossenen Behältern
Kennzeichnung der Behälter als asbesthaltig
Entsorgung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Reinigung und Überwachung:
Reinigung:
Gründliche Reinigung des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten
Entsorgung der Reinigungsmaterialien
Überwachung:
Regelmäßige Kontrolle der PSA und der Arbeitsbedingungen
Messung der Faserkonzentration in der Luft