Service, Wartung & Reparatur von Sanierungstechnik in Atomkraftwerken nach § 25 Absatz 1 Satz StrlSchG
Rundumbetreuung während des gesamten Sanierungsprozesses im Atomkraftwerk
Durch die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Sanierung in Atomkraftwerken, dauern Sanierungsprozesse in kerntechnischen Anlagen häufig mal länger. In dieser Zeit wird zuverlässige und gewartete Sanierungstechnik benötigt, welche während des gesamten Sanierungsprozesses vor Ort verbleibt.
Wir können die Sanierungstechnik stellen, welche gesetzlich vorgegeben ist und alle anfallenden Wartungen, Prüfungen und Reparaturen an den Geräten übernehmen.
Für Sanierer in Atomkraftwerken bieten wir Ihnen vor Ort folgende Dienstleistungen an:
- Reparatur - & Servicearbeiten an Ihrer Sanierungstechnik vor Ort
- Reparatur von Emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) vor Ort
- Schulung
- Einweisung
- Aufbau von Sanierungstechnik & emissionsarmen Verfahren (BT-Verfahren) vor Ort
- Jährliche Prüfung der Gerätetechnik nach TRGS 519 8.2 (8) vor Ort
- Stromprüfungen
Sie führen Sanierungen in Atomkraftwerken durch und Ihre Sanierungstechnik benötigt Wartung, Service oder Reparatur?
Geprüftes und geschultes Personal mit Strahlenschutzzulassung nach §25 Abs. 1, S.1 StrlSchG
Durch unser nach §25 Abs. 1, S. 1 StrlSchG qualifiziertes und zugelassenes Personal haben wir so die Möglichkeit auf die besonderen Anforderungen zu reagieren und den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden.
Sie benötigen Beratung zum Thema Strahlenschutz?
Wir übernehmen die Wartungsarbeiten an Ihrer Sanierungstechnik in Kraftwerken.
Ihr direkter Ansprechpartner:
Julian Rudolf
Prokurist / Stellv. techn. Leitung