Fortbildung Anlage 5 nach TRGS 519 zur Aufrechterhaltung Anlage 3
Produktinformationen "Fortbildung Anlage 5 nach TRGS 519 zur Aufrechterhaltung Anlage 3"
- Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3, die ihre Sachkunde auffrischen möchten
- Sicherstellung der fortlaufenden Sachkunde & Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
- Keine Prüfung
- Verlängerung der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 um weitere 6 Jahre